04.09, 08.09, 11.09, 15.09, 18.09, 25.09, 29.09, 02.10, 06.10, 09.10
Der Fahrgast ist verpflichtet, sich 30 Minuten vor Abfahrt am auf dem Fahrschein angegebenen Abfahrtsort einzufinden. Der Sitzplatz wird beim Einchecken am Bus oder im Büro des Beförderungsunternehmens zugewiesen.Für Kinder ist ein separater Sitzplatz zu erwerben. Die Beförderung von Tieren muss vorab mit dem Beförderungsunternehmen abgesprochen werden.Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente vorliegen und ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Bei Problemen, die aufgrund eines Verstoßes gegen Grenz- oder Zollvorschriften entstehen, ist das Beförderungsunternehmen berechtigt, die Fahrt ohne den Fahrgast fortzusetzen.Da es keine offiziellen Erklärungen der ukrainischen Behörden gibt, werden israelische Staatsbürger vorübergehend nicht befördert. Beim Kauf eines Fahrscheins ist der Beförderer berechtigt, die Beförderung ohne Rückerstattung des Fahrpreises zu verweigern.
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