12.09, 13.09, 14.09, 15.09, 16.09, 17.09, 18.09, 19.09, 20.09, 21.09
Die Beförderung von Tieren im Fahrgastraum von Bussen ist erlaubt, wenn ein separater Sitzplatz vorhanden ist, eine vorherige Genehmigung vorliegt und entsprechende Bedingungen erfüllt sind: Für kleine Rassen - in einem Transportbehälter. Für große Rassen - auf einem Bett oder einer Decke. Das zulässige Höchstgewicht des Tieres beträgt bis zu 10 kg. Die Beförderung eines Kinderwagens im Gepäckraum in zusammengeklappter Form ist erlaubt - kostenlos.
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